Kosten und Kostenübernahme
Wer die Therapie in meiner Bonner Praxis bezahlt, hängt von Ihrer Versicherung ab. Hier finden Sie einen ersten Überblick. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall sprechen Sie mich einfach an.
Vorweg das Wichtigste: Psychotherapie ist bei einer behandlungsbedürftigen Erkrankung keine Privatsache, die man sich leisten können muss, sondern eine Krankenkassenleistung wie jede andere Behandlung auch. Der Weg dorthin ist geregelt: Am Anfang steht die psychotherapeutische Sprechstunde, dann folgen die probatorischen Sitzungen, danach der Antrag an die Kasse. Für die Bewilligung reicht in den allermeisten Fällen die Diagnose und der Behandlungsplan, ein aufwendiges Gutachten ist bei der Kurzzeittherapie nicht nötig. Von diesem Ablauf bekommen Sie als Patientin oder Patient wenig mit, denn den Papierkram übernehme ich.
Kostenübernahme nach Versicherungsart
Gesetzlich versichert
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine anerkannte Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sprechstunde, probatorische Sitzungen und die bewilligte Therapie rechne ich direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte, eine Überweisung ist nicht nötig, und es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.
Privat versichert
Als Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte klären Sie den Umfang der Kostenübernahme am besten vorab mit Ihrer Versicherung, denn die Tarife unterscheiden sich: Manche übernehmen Psychotherapie unbegrenzt, andere begrenzen die Sitzungszahl pro Jahr oder verlangen ein Gutachterverfahren. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung. Gern gebe ich Ihnen vorab alle Angaben mit, die Ihre Versicherung für die Zusage braucht.
Selbstzahler
Sie können die Therapie auch selbst tragen, etwa wenn Sie ohne Antragsverfahren beginnen möchten oder keine dokumentierte Behandlung wünschen, zum Beispiel mit Blick auf eine geplante Verbeamtung oder den Abschluss bestimmter Versicherungen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung und wird vor Beginn transparent besprochen, ohne versteckte Kosten.
Wenn kein Kassenplatz frei ist
Freie Therapieplätze sind knapp, in Bonn genauso wie im Rest des Landes, und manchmal dauert es, bis einer frei wird. In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V: Wenn Sie nachweislich keinen zeitnahen Platz bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassensitz finden, kann Ihre gesetzliche Kasse die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen.
Dafür dokumentieren Sie in der Regel Ihre erfolglosen Anfragen bei Kassenpraxen und die Rückmeldung der Terminservicestelle unter 116 117, und reichen das zusammen mit einer Bescheinigung über die Dringlichkeit bei Ihrer Kasse ein. Das klingt nach Aufwand, ist aber machbar, und ich unterstütze Sie dabei mit den nötigen Unterlagen. Ob eine Kasse zustimmt, entscheidet sie im Einzelfall, eine Garantie gibt es nicht. Ehrlicherweise lehnen manche Kassen solche Anträge zunächst ab. Ein Widerspruch lohnt sich dennoch oft.
Berufsgenossenschaftliche Versorgung
Ein Bereich, der oft übersehen wird: Wer bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen Unfall erlebt und dadurch psychisch belastet ist, hat Anspruch auf Behandlung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Das betrifft zum Beispiel Beschäftigte nach schweren Unfällen, Überfällen am Arbeitsplatz oder anderen einschneidenden Ereignissen im Dienst.
Aus meiner Zeit am Zentrum für Psychotraumatologie kenne ich dieses Verfahren gut. Ich habe dort über Jahre akut traumatisierte Patientinnen und Patienten im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Versorgung behandelt. Die Abläufe unterscheiden sich von der normalen Kassenabrechnung, unter anderem geht es oft schneller, weil frühe Hilfe nach einem Arbeitsunfall ausdrücklich gewollt ist. Wenn Sie betroffen sind, melden Sie sich gern, ich erkläre Ihnen die Schritte.
Häufige Fragen zu den Kosten
Brauche ich eine Überweisung vom Arzt?
Nein. Für eine psychotherapeutische Behandlung brauchen Sie keine Überweisung. Sie können sich direkt bei mir melden. Sinnvoll ist allerdings, körperliche Ursachen der Beschwerden ärztlich abklären zu lassen, das gehört ohnehin zum Beginn jeder Psychotherapie und wird über den sogenannten Konsiliarbericht mit Ihrem Hausarzt geregelt.
Fallen für mich Zuzahlungen an wie beim Arzt?
Nein. Bei einer bewilligten Psychotherapie über die gesetzliche Kasse zahlen Sie weder eine Zuzahlung noch Rezeptgebühren. Die Behandlung ist für Sie vollständig kostenfrei.
Was kostet mich ein Erstgespräch?
Bei gesetzlich Versicherten wird die psychotherapeutische Sprechstunde von der Kasse getragen. Als Selbstzahler oder privat Versicherte besprechen wir die Kosten vorab, damit Sie Klarheit haben.
Erfährt meine Krankenkasse Details aus der Therapie?
Nein. Die Kasse erhält nur die Angaben, die für die Bewilligung nötig sind. Inhalte aus den Sitzungen bleiben vertraulich.
Kann ich eine begonnene Selbstzahler-Therapie später auf Kassenabrechnung umstellen?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, etwa über das Kostenerstattungsverfahren. Sprechen Sie mich an, dann prüfen wir Ihre Situation gemeinsam.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Selbst getragene Kosten für eine medizinisch notwendige Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung, ich stelle Ihnen dafür gern die nötigen Rechnungen und Nachweise aus.
Wenn Geld das Hindernis ist
Manche Menschen schieben eine Therapie auf, weil sie die Kosten scheuen oder das Antragsverfahren nicht durchschauen. Das muss nicht sein. Bei gesetzlich Versicherten trägt die Kasse die Behandlung, und den Weg dorthin gehe ich mit Ihnen. Wenn Ihre Situation komplizierter ist, etwa bei einem Wechsel der Versicherung, während einer Ausbildung oder ohne festen Versicherungsstatus, rufen Sie trotzdem an. Für die meisten Konstellationen gibt es eine Lösung, und herauszufinden, welche das ist, kostet Sie nur ein Telefonat.
Sie möchten einen Termin vereinbaren?
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.